Aktionärsstimmrechte

Die PKSL hat ihre Stimm- und Wahlrechte («Aktionärsrechte») seit jeher aktiv wahrgenommen.

Bei den direkt gehaltenen Aktien von börsenkotierten schweizerischen Aktiengesellschaften folgt die PKSL den Empfehlungen der Ethos Stiftung. Die Ethos Stiftung stützt sich bei ihrer Empfehlungen auf ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte (siehe «Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2023»).

Bei Anlagen in Kollektivanlagen nimmt die PKSL ihre Investorenrechte in Anlehnung an das Vorgehen bei Schweizer Aktien wahr, sofern ihr die Möglichkeit der Stimmabgabe eingeräumt wird.

Die Details zum Abstimmungsverhalten der PKSL sind nachfolgenden Berichten zu entnehmen: