Freiwillige Einkäufe

Die versicherten Personen der PKSL können allfällige Deckungslücken schliessen und sich bis zum modellmässig möglichen Leistungsziel einkaufen.

Bei Deckungslücken aufgrund von Arbeitsunterbrüchen, Kapitalabflüssen infolge Scheidung, Lohnerhöhungen, Zuzug aus dem Ausland oder anderen Gründen steht dadurch bei der Pensionierung weniger Alterskapital zur Verfügung, was tiefere Altersleistungen zur Folge hat.

Einkäufe in die Pensionskasse verbessern einerseits die Vorsorgeleistungen, andererseits sind diese steuerlich interessant, da sie vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeeinrichtungen wendet die PKSL bei freiwilligen Einkäufen keine tiefere Verzinsung des Kapitals und auch kein tieferer Umwandlungssatz an.

Zu beachten ist, dass nach einem Einkauf eine Auszahlung des Altersguthabens erst nach Ablauf einer 3-jährigen Karenzfrist möglich ist. Dies betrifft z.B. Kapitalauszahlungen bei Pensionierung, den Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum oder die Barauszahlung der Austrittsleistung.

Ein allfälliger Einkaufsbedarf kann dem persönlichen Vorsorgeausweis oder über das Tool «PKSL Online» entnommen werden. Beim erstmaligen freiwilligen Einkauf ist der PKSL das Dokument Erklärung freiwilliger Einkauf einzureichen.

 

Dokumente

  • Erklärung freiwilliger Einkauf pdf
  • Einzahlungsschein Vorsorge pdf