Eintritt

Versichert ist das Personal der Stadt Luzern und der angeschlossenen Arbeitgeberinnen, das der obligatorischen Versicherungspflicht nach BVG untersteht. 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 22'050 (Eintrittsschwelle). Die Beiträge für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität (Risikobeiträge) werden am 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres und diejenigen für die Altersvorsorge (Sparbeiträge) am 01.01. nach Vollendung des 24. Altersjahres geleistet.

Überweisung der Freizügigkeitsleistung

Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen sowie Guthaben bei Freizügigkeits-einrichtungen der 2. Säule sind an die PKSL zu übertragen. Der gesamte Betrag wird dem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben und ab Eingangsdatum verzinst. Die Leistungen der PKSL sind abhängig von der Höhe des Altersguthabens.

 

Dokumente

  • Einzahlungsschein Vorsorge pdf