Versicherungsmodell

Der Sparprozess für die Bildung des Altersguthabens erfolgt nach dem Modell des Beitragsprimats. Das von den Versicherten während dem Arbeitsleben angesparte Kapital setzt sich dabei aus den einbezahlten Sparbeiträgen und eventuell zusätzlichen Einlagen zusammen und wird bis zur Pensionierung jährlich verzinst. Zum Zeitpunkt der Alterspensionierung wird das Altersguthaben in der Regel mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt oder kann in Form eines ganzen oder teilweisen Kapitalbezugs bezogen werden.

 

System Beitragsprimat
Finanzierung Kapitaldeckungsverfahren
Beitragsverhältnis 62 % Arbeitgeber, 38 % Arbeitnehmer
Versicherungspflicht

18-24 Risikoversicherung
25-65 Alters- und Risikoversicherung

66-68 Altersversicherung*

*sofern die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 1 Vorsorgereglement gegeben sind. Bei angeschlossenen Arbeitgeberinnen gemäss Bedingungen im Anschlussvertrag

Mindestlohn (Jahr) CHF 22 050
Koordinationsabzug (Jahr) CHF 18 375 (anteilsmässiger Abzug bei Teilzeitpensum)
Versicherte Besoldung

AHV-Lohn abzüglich Koordinationsabzug,

mindestens 3/4 des AHV-Lohnes

Ordentliches Rentenalter 65 für Männer und Frauen
Flexibles Rentenalter 58-70 für Männer und Frauen
Freiw. Weiterversicherung

58-65 Alters- und Risikoversicherung oder

58-65 Risikoversicherung

(sofern die Voraussetzungen nach Art. 8 Vorsorgereglement

gegeben sind)

Leistungsziel (Standardplan)

Altersrente ca. 51 % der versicherten Besoldung

im Alter 65 (modellmässig)

Verzinsung Altersguthaben 2.00 %