Glossar

Altersguthaben Guthaben einer versicherten Person gegenüber ihrer Pensionskasse. Das Altersguthaben besteht aus der eingebrachten Freizügigkeitsleistung (Eintrittsleistung), freiwilligen Einkaufsleistungen, den jährlichen Altersgutschriften und den Zinsen
Altersgutschriften (Sparbeiträge) Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des versicherten Lohnes bestimmt ist.  
Austrittsleistung Reglementarische Leistung, die einer versicherten Person gewährt wird, die aus der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt).  
Beitragsprimat Die Beitragshöhe ist im Reglement festgelegt (in festen Frankenbeträgen oder in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus abgeleitet ergibt sich die Höhe der einzelnen Vorsorgeleistungen.  
BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. (Obligatorische Mindestleistungen)  
BVG-Mindestzinssatz Zinssatz, zu welchem die Vorsorgeeinrichtungen die Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge (BVG-Guthaben) mindestens verzinsen müssen.  
BVG-Koordinationsbetrag Der Koordinationsbetrag entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente. Damit wird berücksichtigt, dass bereits ein Teil des Lohnes durch die AHV-Leistungen versichert ist.  
Deckungsgrad Der Deckungsgrad misst das Verhältnis von vorhandenen Anlagevermögen zu den Vorsorgeverpflichtungen.  
Deckungskapital Das Deckungskapital ist die Differenz aus dem Barwert der künftigen Leistungen und dem Barwert der künftigen Beiträge.  
Experte für berufliche Vorsorge Aktuar, welcher für Pensionskassen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und diesen u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.  
Freizügigkeitsleistung Leistung, die beim Austritt aus einer Pensionskasse mitgegeben werden muss.  
Risikobeiträge Beiträge zur Finanzierung der Risiko-leistungen. (Invaliditäts- und Todesfall)  
Technischer Zinssatz Zinsannahme für die Verzinsung des Rentendeckungskapitals.
Umwandlungssatz Prozentsatz, mit welchem das Alterskapital multipliziert und in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird.
Versicherte Besoldung Massgebender Lohn für die Erhebung von Spar- und Risikobeiträgen. (Differenz zwischen dem AHV-pflichtigen Lohn und dem Koordinationsbetrag)
Wertschwankungsreserve Die Wertschwankungsreserve bezweckt den Ausgleich von Wertveränderungen auf dem ganzen Anlagevermögen. Die Bestimmung der notwendigen Wertschwankungsreserven basiert auf finanzökonomischen Überlegungen und aktuellen Gegebenheiten (z.B. Kapitalmarktentwicklung, Asset Allocation, Anlagestrategie, Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen, angestrebtes Renditeziel und Sicherheitsniveau).