BVG-Reform - Abstimmung vom 22.09.2024
Am 22. September 2024 entscheidet das Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform).
Link: Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)
Die bereits laufenden Renten der PKSL sind von der Reform nicht betroffen. Diese sind garantiert und werden weiterhin in unveränderter Höhe ausgerichtet.
Die BVG-Reform bezieht sich auf das BVG-Obligatorium (gesetzliche Mindestleistungen).
Die PKSL ist eine umhüllende Pensionskasse und sieht in ihrem Vorsorgeplan deutlich höhere reglementarische Leistungen vor als die gesetzlichen Mindesleistungen nach beruflichem Vorsorgegesetz (BVG).
Die konkreten Auswirkungen der Reform auf die aktiven Versicherten sind erst bekannt, wenn der Bundesrat die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen hat. Bei einer Annahme der BVG-Reform bzw. nach Vorliegen der Ausführungsbestimmungen des Bundesrates wird die Pensionskommission der PKSL (PKOM) prüfen, ob das Vorsorgereglement und allenfalls weitere Reglemente entsprechend anzupassen sind. Die PKSL wird dann über die wichtigsten Auswirkungen in geeigneter Form informieren.
Luzern, 20. August 2024