Ersatzwahl einer Arbeitnehmendenvertretung in der PKOM

Alle 13 Mitglieder der Pensionskommission (PKOM) wurden im Jahr 2024 für die Amtsperiode 2025 – 2028 neu gewählt resp. in ihren Ämtern bestätigt. Bei der Arbeitnehmendenvertretung im Wahlkreis der angeschlossenen Betriebe ergab sich im Frühling 2025 bereits eine Vakanz. Aus diesem Grund ordnete die Pensionskommission gemäss Art. 22 des Wahlreglements eine Ersatzwahl an.

Veröffentlichung des Wahlergebnisses
der Ersatzwahl der Vertretung der Arbeitnehmenden (AN-Vertretung)

An der PKOM-Sitzung vom 05.05.2025 wurde das Wahlergebnis erwahrt. Die Kandidierende Fernanda Schürmann (Viva) des Wahlkreises angeschlossenen Betriebe ist gemäss Art. 19 Wahlreglement in «stiller Wahl» gewählt.

Wir gratulieren Fernanda Schürmann zur Wahl als PKOM-Mitglied und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Pensionskommission hat das Wahlergebnis nach Art. 19 des Wahlreglements als «stille Wahl» erwahrt, die neue Zusammensetzung der PKOM festgestellt und veröffentlicht diese gemäss Art. 24 Wahlreglement.

Gemäss Art. 25 Wahlreglement kann gegen Entscheide des Führungsausschusses und der Pensionskommission sowie bei Unregelmässigkeiten oder Verstössen im Nominations- und Wahlverfahren innert 10 Tagen seit der Eröffnung des Entscheides (06.05.2025) bzw. seit Kenntnis der Unregelmässigkeit oder des Vorstosses, spätestens jedoch 10 Tage nach Publikation des Wahlergebnisses, Einsprache bei der Pensionskommission erhoben werden.

Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen. Sie hat ein Rechtsbegehren und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Ihre Ansprechpartnerin

Yolanda Wespi Tizianel

Geschäftsführerin Pensionskasse

041 208 79 02

yolanda.wespi@pksl.ch