1995 Wohlstand bewahren

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Der Weg zur PKSL

  • 1995
    FZG und WEFV
  • 1997
    Investitionen in Aktien
  • 1998
    2. Totalrevision der Statuten
  • 1999
    Aufnahme in PKSL ohne Gesundheitsprüfung
  • 2000
    Statutenrevision von 2000
  • 2003
    Kantonalisierung gewerbliche Berufsschule
  • 2005
    1. BVG-Revision
  • 2007
    Kantonalisierung städtische Mittelschulen
  • 2008
    Finanzkrise und Aktiencrash
  • 2010
    Fusion Littau mit der Stadt Luzern
  • 2012
    Strukturreform BVG
  • 2015
    Verselbständigung der städtischen Heime

FZG und WEFV

Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) und die Wohneigentumsförderungsverordnung (WEFV) vereinfachen den Pensionskassenwechsel und die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.

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Investitionen in Aktien

Seit 1997 investiert die PKSL nun auch in Aktien.

2. Totalrevision der Statuten

Die PKSL ist neu eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und wechselt vom Leistungs- zum Beitragsprimat.

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Aufnahme in PKSL ohne Gesundheitsprüfung

Die seit der Pensionskassengründung geltende ärztliche Gesundheitsprüfung für die Aufnahme in die PKSL wird abgeschafft.

Statutenrevision von 2000

Fusion der Pensionskasse der Bürgergemeinde mit der PKSL und Vollfinanzierung.

Vbl, ewl und weitere ehemalige städtische Betriebe verselbständigen sich.

Kantonalisierung gewerbliche Berufsschule

Die Versicherten wechseln zur Pensionskasse des Kantons Luzern (LUPK).

1. BVG-Revision

In drei Etappen ist auf nationaler Ebene diese Revision in Kraft gesetzt worden, die Umsetzung dauerte von 2004 bis 2006. Die PKSL hat ihr Reglement erneut anzupassen.

Kantonalisierung städtische Mittelschulen

Die Versicherten wechseln zur Pensionskasse des Kantons Luzern (LUPK).

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Finanzkrise und Aktiencrash

Herausforderungen für die PKSL: Aktiencrash durch den Einbruch im amerikanischen Immobilienmarkt ausgelöst, anhaltend tiefe Zinsen und höhere Lebenserwartung.

Um Unterdeckung der Kasse zu beheben, muss die PKSL saniert werden.

Fusion Littau mit der Stadt Luzern

Die PKSL übernimmt die Versicherten der Gemeinde Littau.

Im selben Jahr wechseln die Versicherten der Stadtpolizei infolge Kantonalisierung zur Pensionskasse des Kantons Luzern (LUPK).

Strukturreform BVG

Die PKSL passt das Reglement an die neuen gesetzlichen Bestimmungen an. Das Parlament (Grosser Stadtrat) bestimmt neu das Finanzierungsreglement und die Pensionskommission das Leistungs- und Organisationsreglement.

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Verselbständigung der städtischen Heime

Die Versicherten der ehemaligen städtischen Heime und Alterssiedlungen bleiben weiterhin bei der PKSL über die neue Viva Luzern AG versichert.

Die Versicherten der angeschlossenen Betriebe machen neu den überwiegenden Teil der Mitglieder aus.